gültigab dem Schuljahr 2026/2027

  1. Die Schülerinnen und Schüler dürfen – falls es aus beruflichen Gründen der Eltern nicht erst später möglich ist – ab 07.15 Uhr das Schulgebäude betreten. In der Garderobe werden sie bis 07.45 Uhr beaufsichtigt. 

  2. Die Kinder werden um 07.45 Uhr in die Klassenräume geschickt und von der jeweiligen Klassenlehrerin beaufsichtigt. Wir bitten alle Eltern, die Kinder pünktlich (spätestens 07.50 Uhr) in die Schule zu bringen!

  3. Den Eltern (schulfremden Personen) ist es nicht gestattet, das Schulhaus zu betreten. (Ausnahme: Termin mit einer Lehrkraft)

  4. Der Parkplatz vor der Schule darf NUR von Personen, die in der Schule beschäftigt sind, mit dem Auto befahren werden. Das Halten und Parken für Eltern/Großeltern ist nur auf den Schotterparkplätzen vor dem VAZ Rüstorf erlaubt! Falls Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen oder abholen, darf dies nur am Schotterparkplatz (VAZ) gemacht werden. Dies gilt auch bei Schlechtwetter! Auch Großeltern sind von dieser Regelung nicht ausgeschlossen! Bei Nichteinhalten des Verbots wird der Schulerhalter (Gemeinde) informiert und eine Klage wegen Grundbesitzstörung eingereicht. 

  5. Gemäß dem Schulunterrichtsgesetz müssen die Erziehungsberechtigen die Kinder mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln ausstatten. Schulsachen, die nicht für Hausübungszwecke zu Hause gebraucht werden, sollen in den Bankfächern der Schule aufbewahrt werden, um das Gewicht der Schultaschen zu verringern. Für Ordnung im Bankfach und in der Schultasche sorgt der Schüler/die Schülerin mit Unterstützung der Eltern selbst. Gegebenenfalls werden die Kinder von den Lehrkräften dazu angehalten. Schultaschen müssen täglich mit nach Hause genommen werden.

  6. Hausübungen sind täglich von den Erziehungsberechtigten auf Vollständigkeit (nicht auf Richtigkeit) zu kontrollieren! 
  7. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder sauber und gepflegt in die Schule zu schicken. Fehlende und nicht mehr funktionstüchtige Schulsachen (Stifte, Scheren, Klebstoff, Hausschuhe, etc.) müssen von den Eltern zeitnah ergänzt bzw. ersetzt werden. Die Schultaschen sind täglich auf etwaige Essensreste zu überprüfen.

  8. Ebenso sind die Eltern verpflichtet, sich regelmäßig per Elternmappe/Elternheft/SchoolFox über Mitteilungen aus der Schule zu informieren.

  9. Wenn ein Kind wegen Krankheit oder anderer gerechtfertigter Gründe den Unterricht versäumt, ist gemäß Schulpflichtgesetz noch vor Unterrichtsbeginn eine Mitteilung über SchoolFox, per Email oder telefonisch durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Auf Verlangen der Lehrkraft muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden, ansonsten wird diese Schulpflichtverletzung der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet. (Strafrahmen bis zu 440,00 Euro!). Gerechtfertigte Gründe zum Fernbleiben sind: Krankheit, ansteckende Krankheiten von Familienangehörigen, Kopflausbefall, außergewöhnliche familiäre Ereignisse, Ungangbarkeit des Schulweges. Familienurlaub gehört nicht dazu!

  10.  Auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten kann für die einzelnen Unterrichtsstunden bis zu einem Tag vom Klassenlehrer, bis zu einer Woche vom Schulleiter, darüber hinaus von der Bildungsregion Gmunden/Vöcklabruck die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen, unaufschiebbaren Gründen erteilt werden. (Formular Homepage Bildungsdirektion OÖ, S-1a)

  11.  Während des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus nicht verlassen, außer Erziehungsberechtigte oder damit betraute Personen holen das Kind persönlich ab. Es ist gesetzlich nicht erlaubt, während des Unterrichts Kinder zum Ministrieren (Begräbnis) freizugeben!

  12.  Wenn eine Lehrkraft aus wichtigen Gründen den Klassenraum verlässt, müssen sich die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit so verhalten, als sei die Lehrkraft anwesend.

  13.  Klassenräume und andere Schulräume dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hausschuhe werden nach Unterrichtsschluss in der Garderobe aufbewahrt.

  14.  Für mutwillige Beschmutzung oder Beschädigung von Teilen des Schulhauses oder dessen Einrichtung sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich und können vom Schulleiter bzw. vom Schulerhalter zur Wiedergutmachung herangezogen werden.

  15.  Auf höfliche Umgangsformgen (Grüßen, Bitten, Danken, …) zwischen Schüler/Eltern/ Lehrer wird besonders großer Wert gelegt!

  16.  Handys sind in der Schultasche zu verwahren und auf stumm zu schalten. Digitale Uhren oder Brillen sowie elektronische Spielgeräte dürfen von der Lehrkraft – falls der Unterricht dadurch gestört wird – abgenommen werden und den Eltern im Anschluss an den Schultag ausgehändigt werden. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Beschädigung oder Verlust!

  17.  Das Kauen von Kaugummi ist im Schulhaus verboten!

  18.  Bei Fehlverhalten müssen die Kinder mit angemessenen Konsequenzen rechnen. Von der Schule kann eine schriftliche Mitteilung an die Eltern erfolgen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern zu einer Aussprache in die Schule gebeten. Bei gewalttätigem Verhalten des Kindes werden die Eltern informiert und das Kind muss unverzüglich abgeholt werden.

  19.  Die Privatsphäre der Lehrkräfte ist zu respektieren! (keine Anrufe nach 18.00 Uhr bzw. am Wochenende!)